Hinweisgebersystem

Als weltweit agierendes Industrieunternehmen im Chemischen Bereich haben wir Einfluss auf die Lebensumstände vieler Menschen und unsere Umwelt. Wir sind uns dieser großen Verantwortung bewusst und tragen durch unser Handeln zur positiven gesellschaftlichen Entwicklung bei (Verhaltenskodex der METADYNEA AUSTRIA GMBH, PDF). Wir als Unternehmen wollen von Verdachtsmomenten erfahren, um diese aufzuklären und mögliche Missstände abzustellen. Dafür bieten wir mit dem METADYNEA AUSTRIA GMBH-Hinweisgebersystem eine einfache Möglichkeit, potentielle Regelverstöße zu melden.

Informationen zum EU-weiten Schutz von Hinweisgebern finden Sie auf der Informationsseite der Europäischen Kommission

Wie kann eine Meldung abgegeben werden?

Über das nachfolgende Formular können Sie schnell und einfach Bedenken oder Fehlverhalten melden, welche aus Ihrer Sicht unser Unternehmen oder das Wohlergehen von Mitarbeiter:innen bzw. dritten Personen beeinträchtigen könnten. 

Bitte beachten Sie, dass dieses Formular nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden darf. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist verboten und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Falls Sie eine Meldung mündlich abgeben wollen, wenden Sie sich bitte an die LEITUNG HUMAN RESOURCES (Telefon: +43 (0) 2732 899 1239). Unsere Leitung Human Resources hat ein offenes Ohr für Sie und behandelt den Hinweis und Ihre Identität vertraulich. 

Es besteht die Möglichkeit, Meldungen direkt an die entsprechende Behörde (Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, BAK: www.bak.gv.at/601/) abzugeben. Dennoch ersuchen wir Sie, uns Ihre Bedenken direkt mitzuteilen. Dadurch können Sie unbürokratisch zu langfristigen Verbesserungen in unserem Unternehmen beitragen.

Was passiert mit Ihrem Hinweis?

Mit dem Absenden des Formulars gelangt Ihre Meldung zur Leitung Human Resources der METADYNEA Austria GmbH und wird dort vertraulich behandelt.

Nach Einlangen Ihrer Meldung bekommen Sie innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung. Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie zudem eine inhaltliche Rückmeldung.

Anonymität

Wir möchten Sie dazu ermutigen, Ihren Namen beim Absenden Ihrer Meldung zu nennen. Als Hinweisgeber sind Sie in der Europäischen Union rechtlich vor jeder Form von Repressalien geschützt. Sie haben daher keine beruflichen oder privaten Nachteile zu befürchten.

Falls Sie dennoch anonym bleiben wollen, besteht die Möglichkeit, eine E-Mail-Adresse anzugeben, die keine Rückschlüsse auf Ihre Identität zulässt. Es ist wichtig diese (anonyme) E-Mail-Adresse (zB GMX, Gmail,…) unbedingt im Formular anzugeben, damit wir Ihnen eine Rückmeldung zu Ihrer Meldung geben können.

Hinweisgeberformular

Schwerpunkt des Verdachts
Details zum gemeldeten Verdacht
Bitte übermitteln Sie uns eventuell vorhandene Beweismittel (Dokumente, Belege etc.) zu Ihrem Verdacht:
Bitte geben Sie die betroffene Abteilung/den konkreten Unternehmensbereich an:
Kontaktdaten
Wenn Sie die Meldung anonym abgeben wollen, erstellen Sie bitte eine neue E-Mail-Adresse, die keine Rückschlüsse auf Ihre Identität zulässt, und hinterlegen Sie diese im Formular. Nur so können wir Ihnen eine Rückmeldung zu Ihren Bedenken geben!
Fünf plus Sechs =

Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, von Ihnen beobachtete Verstöße gegen andere als die oben im Drop-Down Menü angeführten (und vom HinweisgeberInnenschutzgesetz, HSchG, www.ris.bka.gv.at erfassten) Rechtsbereiche über das Metadynea Austria GmbH Hinweisgeberformular zu melden. Die Leitung Human Resources nimmt aber gerne Meldung zu weiteren möglichen Missständen entgegen und sichert den Schutz der Vertraulichkeit und der personenbezogenen Daten im Einklang mit den bestehenden Gesetzen und arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften zu. Wenn Sie eine solche Meldung abgeben wollen, wenden Sie sich bitte an die LEITUNG HUMAN RESOURCES (Telefon: +43 2732 899 1239). Bitte beachten Sie, dass Sie diesfalls nicht dem Schutz des HSchG unterliegen.